Dichtheitsprüfungen DIN EN1610 & DIN 4040-100 Fettabscheider Anlagen Generalinspektionen ect.
Dichtheitsprüfung Sachkunde
Die "Dichtheitsprüfung Abwasser" darf nur von Personen durchgeführt werden, welche über die Dichtheitsprüfung-Sachkunde verfügen.Grundvoraussetzung für den Erwerb des Sachkundenachweises zur Dichtigkeitsprüfung ist eine passende Ausbildung. Dies kann ein technisches Studium sein, eine Vereidigung als Sachverständiger durch die IHK (z.B. Abwassertechnik, Kanalisationstechnik...) oder eine Arbeit als Handwerker mit Ausbildung oder mehrjähriger Berufserfahrung (Facharbeiter, Meister, Techniker - z.B. geprüfter Meister für Rohr-, Kanal- und Industrieservice, geprüfte Abwassermeister, Kanal- und Rohrreiniger, Kanalsanierer, Kanalinspekteur, Kanalbauer).
Für die spezielle Sachkunde muss eine Schulung absolviert werden. Die Sachkunde für die Dichtheitsprüfung Kanal wird dabei in einer theoretischen und einer praktischen Prüfung nachgewiesen und zertifiziert (Sachkunde - Nachweis). Für eine Schulung mit dem Nachweis der Dichtheitsprüfung- Sachkunde entstehen Kosten von 500-1000 EUR. Alle 3 Jahre muss eine Fortbildung absolviert werden.
Auch eine entsprechende Ausrüstung für Kanalreinigung, Inspektion und Dichtheitsprüfung muss dem Sachkundigen zur Verfügung stehen.
Bei der Beauftragung der Dichtheitsprüfung sollte nach einem gültigen Sachkundenachweis gefragt werden, da die Gemeinden andere Prüfungen nicht anerkennen (müssen). Geeignete Prüfer bzw. Firmen können z.B. im Internet oder in Listen bei der IHK, Handwerkskammer oder der Ingenieurkammer ermittelt werden.
DIN EN 1610
Grundlage für die Dichtheitsprüfung der Abwasserkanäle für neue oder wesentlich veränderte Abwasserleitungen ist die DIN EN 1610. Für in Betrieb befindliche Abwasserleitungen gilt die Dichtheitsprüfung DIN 1986 Teil 30. Daneben sind besonders das jeweilige Landeswassergesetz und die Satzung der Gemeinde relevant. Die Dichteitsprüfung DIN EN1610 ist eine europäische technische Norm, in der die Verfahren der Abwasser-Dichtheitsprüfung verbindlich festgelegt werden.Gemäß DIN EN 1610 und Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 139 muss eine neu erstellte Abwasserleitung, Revisionsschacht und zugehörige Elemente vor einer Inbetriebnahme durch eine Druckprüfung mit Wasser oder mit Luft auf Dichtheit geprüft werden, genannt LC und LD (Luft) und W (Wasser).
Die DIN EN 1610 schreibt auch ein Protokoll vor, nach dem die Dichtheitsprüfung abgenommen bzw. dokumentiert werden muss. Beim Hausbau müssen Bauherren darauf achten, dass sie sich von der Baufirma oder dem Bauträger ein entsprechendes Protokoll vorlegen lassen. Es wird empfohlen, dieses Dichtheitsprotokoll VOR Bauabnahme zur Kontrolle der Sachkunde etc. der Gemeinde vorzulegen.
Das Protokoll der Dichtheitsprüfung ist je nach Abwassersatzung aufzubewahren oder der Gemeinde vorzulegen. Es enthält gemäß DIN EN 1610 i.w. folgende Inhalte: Auftraggeber, Auftraggeber, Prüfort, Datum, Uhrzeit, Adresse / Schachtnummer, Bestandsdaten des Objektes (Kanalart, Nennweite etc.), Prüfvorschriften, Drücke, Toleranzen etc. sowie das Ergebnis der Prüfung.
DIN 1986 Teil 30
In der DIN 1986 Teil 30 werden die Pflichten zur Dichtheitsprüfung für bestehende Abwasserleitungen beschrieben. Für Neubauten gilt die Dichtheitsprüfung DIN EN 1610.In der Regel ist eine optische Prüfung vom Hausanschluss ausreichend und zulässig. Dabei wird der Hausanschluss nach einer Kanalreinigung mit einer Rohrkamera untersucht. Dieses Verfahren ist die günstigste Form der Dichtheitsprüfung. Werden bei der optischen Inspektion Schäden festgestellt, wird eine Kanal - Dichtheitsprüfung als Druckprüfung mit Wasser oder Luft erforderlich. Die Gemeinden können in ihrer Abwasser - Satzung allerdings eine Druckprüfung zwingend vorschreiben, unabhängig vom Ergebnis der optischen Inspektion.
Die DIN 1986 Teil 30 regelt ebenfalls die Pflichten zur Dokumentation der Dichtheitsprüfung. Sie entsprechen im Prinzip den Pflichten gem. DIN EN 1610.
Druckprüfung / Sichtprüfung
Man unterscheidet bei der Dichtheitsprüfung zwischen einer Druckprüfung und einer Sichtprüfung.Nur Druckprüfungen liefern eindeutige Ergebnisse über die Dichtheit. Bei der Druckprüfung wird Luft oder Wasser in ein Kanalrohr eingelassen und unter Druck gesetzt. Dabei wird kontrolliert, in welchem Umfang es zu Wasserverlusten bzw. zu Druckabfall kommt. Anschließend wird bei erkannten Schäden eine Kanalsanierung in offener Bauweise oder grabenlos (z.B. Inliner, Flutungsverfahren) durchgeführt, deren Kosten erheblich variieren können.
Die Sichtprüfung mit einer Kanal- Fernsehkamera ist gemäß DIN 1986 Teil 30 nur für einen bestehenden Kanal zulässig. Das Ergebnis ist zu dokumentieren (u.a. durch ein Video). Vor Durchführung der Sichtprüfung wird in der Regel eine Kanalreinigung mit Hochdruckreiniger oder Spülwagen durchgeführt; diese muss so erfolgen, dass damit keine Schäden verursacht werden.
Die Sichtprüfung unter vorheriger Reinigung der Abwasserkanäle steht in der Kritik. Es wird unterstellt, dass eine optische Inspektion keinen zuverlässigen Nachweis über die Dichtheit erbringen kann. Ausserdem kann auch eine sachgemäße Reinigung eine Undichtigkeit hervorrufen - durch Entfernen von Ablagerungen, die vorher kleinere Risse abgedichtet haben - und somit eine Kanalsanierung erst notwendig machen.
DIN 4040-100 Generalinspektionen
Entsorgung und Wartung FettabscheiderAus gewerblichen und industriellen Betrieben stammende Öle und Fette pflanzlichen oder tierischen Ursprungs müssen vor der Einleitung in das öffentliche Abwassernetz durch eine Fettabscheideranlage abgetrennt und ordnungsgemäß entsorgt werden. Kommunale Satzungen geben Einleitgrenzwerte vor, um den Bestand des Abwassernetzes zu sichern, denn Abbauprodukte der Fette wie etwa aggressive Fettsäuren greifen die Bausubstanz massiv an. Fettabscheideranlagen müssen nach DIN EN 1825 und DIN 4040-100 bemessen und sachgerecht betrieben werden. Um Kosten zu sparen sowie Rechts- und Haftungsrisiken zu vermeiden und nicht zuletzt die Bausubstanz der Abscheideranlage selbst zu erhalten, muss ihre Funktion im Rahmen der Kontrolle und Wartung regelmäßig von einem Sachkundigen überprüft werden. Zu seinen Aufgaben zählt auch das Führen eines Betriebstagebuchs, in dem u.a. Fett- und Schlammschichtdicken zum Nachweis dokumentiert werden sowie die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Entsorgungsintervalle von vier, vorzugsweise zwei Wochen.
Quelle: Wikipedia