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Generalinspektionen

Nach DIN 1999-100 und den aktuellen bauaufsichtlichen Zulassungen sind Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen vor Inbetriebnahme und wiederkehrend längstens nach fünf Jahren einer Generalinspektion durch einen qualifizierten, unabhängigen Fachkundigen zu unterziehen. Gleiches gilt für Fettabscheideranlagen nach DIN 4040-100.

Im Zuge der Einführung der europäischen Normen DIN EN 858 und DIN EN 1825 und der jeweils ergänzenden DIN 1999-100 bzw. DIN 4040-100 ergaben sich wesentliche Änderungen für den Bau und den Betrieb von Leichtflüssigkeits- und Fettabscheideranlagen.

In den neuen Regelwerken und Zulassungen wird auf die regelmäßige Kontrolle und Wartung durch Sachkundige verwiesen.

Aufgrund der Eigenkontrolle durch sachkundiges, eigenes Personal des Betreibers können z. B. bei Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen die früheren starren Entleerungsintervalle bei Bedarf auf bis zu 5 Jahre verlängert werden. Hierdurch wird der Betrieb der Anlagen an den tatsächlichen Entsorgungsbedarf angepasst und erhebliche Kosten eingespart.

Mängelliste zum Prüfbericht (Muster) PDF - Dokumente, - bitte klicken, Quellen: TÜV - Süd und Fa. Kessel

Empfehlungen zu Entleerungsintervallen von Fettabscheideranlagen für Behörden, Planer und Betreiber


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